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CSR wird per Gesetz in Unternehmen etabliert

Vor fast genau einem Jahr hat der Bundestag das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen und diese EU-Berichtspflicht damit als geltendes deutsches Recht formuliert.

Viele Unternehmen müssen die "nichtfinanzielle Erklärung" also seit dem 01.01.2017 abgeben. Betroffen von der neuen Vorschrift sind große Kapitalgesellschaften, kapitalmarktorientierte Unternehmen (im Sinne von § 264a HGB) und Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern. In der Erklärung muss auf Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie die Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung eingegangen werden.

 

Damit sind Unternehmen gezwungen, verstärkt Möglichkeiten zu eroieren, um soziales Engagement und eine Nachhaltigkeitsstrategie dauerhaft zu etablieren. Gerade bei der Konzeption und Umsetzung von Veranstaltungen lässt sich hier nachhaltig mit vielen positiven Nebeneffekten unglaublich viel erreichen.

 

Wie sieht es mit Ihrer CSR-Strategie aus? Ich freue mich über Kommentare...

 

 

Kleeblätter, Pfälzer Wald, Umwelt, grün
Unsere Umwelt - ein Glücksbringer und deshalb erhaltenswert!!

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